AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Rupp Ceramicx – Fahrzeugaufbereitung, Schweiz
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen von Rupp Ceramicx, Einzelfirma, Schweiz. Mit der Terminvereinbarung oder Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB an. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Dienstleistungen
Rupp Ceramicx erbringt Dienstleistungen im Bereich Fahrzeugaufbereitung, Lackpflege und Oberflächenschutz.
Alle Angebote sind unverbindlich und können jederzeit angepasst oder erweitert werden.
3. Preise und Zahlung
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Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
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Die Bezahlung erfolgt unmittelbar nach Erbringung der Leistung in bar, per Twint oder nach individueller Absprache.
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Bei Arbeiten auf Rechnung ist der Betrag innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
4. Terminvereinbarung und Stornierung
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Vereinbarte Termine sind verbindlich.
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Eine Stornierung muss mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen.
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Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen behält sich Rupp Ceramicx das Recht vor, eine Ausfallgebühr von CHF 50.– zu erheben.
5. Pflichten des Kunden
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Das Fahrzeug ist in einem Zustand zur Verfügung zu stellen, der eine fachgerechte Bearbeitung ermöglicht (frei von persönlichen Gegenständen und ohne sicherheitsrelevante Mängel).
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Rupp Ceramicx übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug zurückgelassene Wertgegenstände.
6. Haftung
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Grundsatz
Rupp Ceramicx haftet nur für Schäden, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. -
Vorschäden
Für bereits vorhandene Lackschäden, Materialfehler, Roststellen, Kratzer oder Verschleisserscheinungen am Fahrzeug wird keine Haftung übernommen. -
Innenraum & Gegenstände
Rupp Ceramicx übernimmt keine Verantwortung für im Fahrzeug zurückgelassene persönliche Gegenstände oder Wertsachen. -
Versiegelung & Pflege
Für die durchgeführten Versiegelungen gilt: Die Haltbarkeit richtet sich nach den Herstellerangaben (z. B. bis zu 4 Jahre).
Die tatsächliche Dauer hängt jedoch stark von Faktoren wie Fahrzeugnutzung, Pflegeverhalten, Waschanlagen, chemischen Reinigungsmitteln, Witterungseinflüssen und individueller Beanspruchung ab.
Rupp Ceramicx übernimmt keine Garantie, dass die angegebene Haltbarkeit in jedem Einzelfall erreicht wird. -
Folgeschäden
Für indirekte Schäden (z. B. Nutzungsausfall des Fahrzeugs, Wertminderung, entgangener Gewinn) wird keine Haftung übernommen. -
Erfolgsgarantie
Eine Erfolgsgarantie (z. B. vollständige Entfernung von Kratzern, Flecken oder Lackdefekten) wird nicht zugesichert.
7. Abnahme
Nach Fertigstellung hat der Kunde das Fahrzeug bei Übergabe zu prüfen. Mit der Abnahme gilt die Leistung als ordnungsgemäss erbracht. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Rupp Ceramicx.